Das Elend mit den Arbeitszeugnissen

Um es gleich vorweg zu nehmen: Gute Arbeitszeugnisse gibt es wenig. Sie werden von Personalassistentinnen statt von Vorgesetzten geschrieben oder ins Ausland oder an zeugnisschreibende Dienstleister ausgelagert. Sie werden mit Textbausteinen zusammengebaut oder sind schlimmstenfalls eine Copy-Paste-Angelegenheit, bei der Zeugnisse von vormaligen StelleninhaberInnen hervorgekramt, kopiert und abgeändert werden. Der Lichtblick: Es gibt viele durchschnittliche und schlechte Zeugnisse, die trotzdem arbeitsmarkt- und rekrutierungstauglich sind.

Seltsamerweise verpassen es viele Unternehmen jedoch, das Arbeitszeugnis eines scheidenden Mitarbeiters als Marketinginstrument zu behandeln und dementsprechend ein paar Ressourcen zu investieren.

Hier deshalb die Grundregeln:

Wer schreibt das Arbeitszeugnis?

  1. Natürlich die direkt vorgesetzte Person. Das ist in der Regel nicht die Personalassistentin oder die Praktikantin. Es handelt sich beim Arbeitszeugnis ja um einen rechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers, dem Sie als Arbeitgeber nachzukommen haben. Und Sie lassen ja schliesslich die Buchhaltungspraktikantin auch nicht die Unternehmenssteuererklärung machen und unterschreiben dann bloss noch, oder?
  2. Die schreibende Person muss die Mitarbeitende persönlich kennen und sie in ihrer täglichen Arbeit sehen und erleben. Eine jährliche Mitarbeiterbeurteilung reicht als Grundlage für ein gutes Arbeitszeugnis nicht aus, ebenso wenig ein standardisiertes Formular, das dann von Service-Centern mit immer gleich klingenden Textbausteinen bearbeitet wird.
  3. Die Zeugnis schreibende Person sollte sich mit sprachlichen Finessen wie Konnotation, Denotation, Kompetenzprofilen und Kompetenzen auskennen und etwas damit anfangen können.
  4. Outsourcen eines Zeugnisses geht höchstens dann, wenn Sie einen guten (und dann teuren) Partner finden, der sich in Ihre Unternehmenskultur und -dokumentation einarbeitet.

Was ist Grundlage für ein gutes Arbeitszeugnis?

  1. Natürlich die jährliche Mitarbeiterbeurteilung.
  2. Beobachtungen, die sich mit Mehreinsatz, Arbeitsweise, soziale Interaktion u.ä. beschäftigen. Diese kommen in den Mitarbeiterbeurteilungen leider selten zur Sprache.
  3. Kompetenzprofil mit Verhaltensindikatoren, Stellenbeschrieb und weitere Unterlagen, die sich mit den Aufgaben der Mitarbeitenden beschäftigen.
  4. Textbausteine werden weder der Person noch deren rechtlichem Anspruch gerecht. Ankreuzlisten ebenfalls nicht. Hier streifen wir die Ethik oder eben Würde eines Unternehmens und wie es seinen rechtlichen Pflichten nachkommt.

Zum Glück…

… funktioniert das Zeugnisschreiben jedoch mehr oder weniger immer noch ganz gut, auch wenn da und dort die Grundregeln nicht eingehalten werden. Beim Arbeitsgericht Zürich waren 2014 beispielsweise von 266 Verfahren bloss 10 reine Zeugnisklagen. Wobei das nichts heissen will. Die meisten Leute scheuen nämlich den Weg zum ehemaligen Arbeitgeber, um Korrekturen ihrer Zeugnisse zu verlangen, weil sie ja eh damit abgeschlossen haben.

Häufigster Fall beim Zeugnisschreiben ist ja noch immer der einfache Kopier-und-Einfügemechanismus, der bedauerlicherweise genauso häufig zu furchtbar peinlichen Adress- und Anredefehlern führt. Auf der «Careersblog-Würdeskala» figuriert dieser Fall deshalb an letzter Stelle. Auf den Inhalt und die schlimmsten Floskeln im Zeugnis wollen wir an anderer Stelle eingehen.

Fazit

Falls Sie noch offene Budgets für die Weiterbildung haben, schicken Sie die zuständigen Personen allesamt in ein Seminar oder einen Kurs – man kann’s nämlich lernen. Und trägt damit massgeblich zum eigenen Employer Branding bei.

Bleiben Sie dran und bleiben Sie cool!

Ihr Careersblog

 

 

 

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